Darf ich zukünftig die Versorgung Chronischer Wunden noch vornehmen?

Die­se Fra­ge wabert mitt­ler­wei­le als Schreck­ge­spenst durch die Ver­sor­gungs­land­schaft im Bereich der chro­ni­schen Wun­den. Die Abfol­ge der vie­len Geset­zes­in­itia­ti­ven und der Norm­ge­bungs­pro­zes­se auf den unter­schied­li­chen Ebe­nen der Nor­men­hier­ar­chien erschwe­ren die Infor­ma­ti­ons­be­schaf­fung erheblich.

Mit­hin wis­sen vie­le nicht, ob sie berech­tig­ter­wei­se die Ver­sor­gung chro­ni­scher Wun­den gemäß Leis­tungs­zif­fer 31a der HKP-Richt­li­nie noch über­neh­men dür­fen. Der Stich­tag für die neue Geset­zes­la­ge ist bereits ver­stri­chen. Ab dem 1.10.2022 gilt die neue Rechtslage!!!

Sowohl auf dem dies­jäh­ri­gen Wund­Con­gress (IWC) am 24.11. als auch in einem Online­work­shop am 14.12.2022 vom 14.00 bis 15.00 Uhr wird sich Prof. Dr. Groß­kopf die­ser Pro­ble­ma­tik stel­len und Ihre Fra­gen einer Beant­wor­tung zufüh­ren. Buchen Sie den Work­shop jetzt!