Darf ich zukünftig die Versorgung Chronischer Wunden noch vornehmen?
Diese Frage wabert mittlerweile als Schreckgespenst durch die Versorgungslandschaft im Bereich der chronischen Wunden. Die Abfolge der vielen Gesetzesinitiativen und der Normgebungsprozesse auf den unterschiedlichen Ebenen der Normenhierarchien erschweren die Informationsbeschaffung erheblich.
Mithin wissen viele nicht, ob sie berechtigterweise die Versorgung chronischer Wunden gemäß Leistungsziffer 31a der HKP-Richtlinie noch übernehmen dürfen. Der Stichtag für die neue Gesetzeslage ist bereits verstrichen. Ab dem 1.10.2022 gilt die neue Rechtslage!!!
Sowohl auf dem diesjährigen WundCongress (IWC) am 24.11. als auch in einem Onlineworkshop am 14.12.2022 vom 14.00 bis 15.00 Uhr wird sich Prof. Dr. Großkopf dieser Problematik stellen und Ihre Fragen einer Beantwortung zuführen. Buchen Sie den Workshop jetzt!