Wundversorgung vor der Zeitenwende?
Interdisziplinärer WundCongress 2023
Die Ausübung von eigenverantwortlichen heilkundlichen Tätigkeiten durch Pflegefachpersonen wird in den letzten Jahren durch verschiedene Gesetzesfortschritte diskutiert. Dies betrifft ebenso das Praxisfeld der Wundversorgung, welches bereits durch qualifizierte Pflegefachleute im Rahmen der Delegation erfolgreich gestaltet wird. Der Gesetzgeber hat über den § 64d SGB V die Krankenkassen verpflichtet Modelprojekte zur Übertragung von Heilkunde durchzuführen. Gerade für die bereits in der Behandlung von Problemwunden tätigen Pflegefachpersonen ergeben sich neben neuen Perspektiven ebenso neue Hürden. In diesem Beitrag werden die Chancen und Grenzen des § 64d SGB V für die Wundversorgung diskutiert.