Expertengruppe „Thromboseprophylaxe“ gegründet: Mehr Thrombosen durch klarere Empfehlungen verhindern

Auf dem Inter­dis­zi­pli­nä­ren Wund­Con­gress in Köln wur­de ges­tern die Exper­ten­grup­pe „Throm­bo­se­pro­phy­la­xe“ gegrün­det. Das Exper­ten­team um Prof. Chris­ti­an Wayd­has, Lei­ter der Inten­siv­sta­ti­on am Uni­ver­si­täts­kli­ni­kum Essen, will – ange­sichts der hohen Throm­bo­se-Inzi­denz (0,2% der Bevöl­ke­rung) und bis zu 40.000 Todes­fäl­len pro Jahr – mehr Klar­heit über eine effek­ti­ve Throm­bo­se­pro­phy­la­xe schaf­fen. Die Arbeits­grup­pe, zu der neben Ärz­ten und Wis­sen­schaft­lern auch Juris­ten und Gesund­heits­öko­no­men gehö­ren, wird z.B. die Risi­ko-Nut­zen-Abwä­gung der the­ra­peu­ti­schen Maß­nah­men näher dif­fe­ren­zie­ren und kla­re Emp­feh­lun­gen aussprechen.

Der der­zei­ti­ge Stand der Wis­sen­schaft las­se vie­le Fra­gen offen, die aktu­el­le S3-Leit­li­nie sei nicht auf alle Pati­en­ten anwend­bar, beton­te Prof. Wayd­has, der die S3-Leit­li­nie mit­ent­wi­ckelt hat. „Bei etwa 20% der Pati­en­ten­lie­gen spe­zi­el­le Umstän­de vor, die in den Leit­li­ni­en­emp­feh­lun­gen nicht berück­sich­tigt sind und eine Anpas­sung an die indi­vi­du­el­len Gege­ben­hei­ten erfor­dern. Hier gibt es nicht den ein­zi­gen rich­ti­gen Weg.“ Aber auch bei allen ande­ren Pati­en­ten sei die medi­ka­men­tö­se The­ra­pie mit Blut­ver­dün­nern (Anti­ko­agu­la­ti­on) immer gegen ein indi­vi­du­el­les Blu­tungs­ri­si­ko abzu­wä­gen. Die aktu­el­le Dis­kus­si­on um Todes­fäl­le durch den Blut­ver­dün­ner Pra­d­a­xa, der auch zur Throm­bo­se­pro­phy­la­xe ein­ge­setzt wer­de, zei­ge, in wel­chem Span­nungs­feld Medi­zi­ner ent­schei­den müssten.

Wei­te­re Pro­ble­me sind, dass Throm­bo­sen oft­mals uner­kannt blei­ben oder Pati­en­ten nicht leit­li­ni­en­ge­recht behan­delt wer­den. Aus Kos­ten­grün­den haben zum Bei­spiel vie­le Kli­ni­ken Throm­bo­se­pro­phy­la­xestrümp­fe kom­plett aus der post­ope­ra­ti­ven Behand­lung gestri­chen – obwohl die­se in der S3-Leit­li­nie aus­drück­lich nach bestimm­ten Ein­grif­fen wie etwa im Bauch- und Becken­be­reich oder nach gefäß­chir­ur­gi­schen Ein­grif­fen emp­foh­len werden.

Leitlinienhaben rechtliche Relevanz, auch wenn es „nur“ Empfehlungen sind

Ob sich eine Kli­nik an die Leit­li­ni­en hält, kann unter Umstän­den recht­li­che Kon­se­quen­zen haben. Der auf medi­zi­ni­sches Haf­tungs­recht spe­zia­li­sier­te Rechts­an­walt Prof. Vol­ker Groß­kopf sieht einen kla­ren Rechts­ver­stoß, wenn ein Kli­ni­kum sei­nen Pati­en­ten Throm­bo­se­pro­phy­la­xestrümp­fe gene­rell – etwa aus Kos­ten­grün­den – vor­ent­hält. Die S3-Leit­li­nie zur Throm­bo­se­pro­phy­la­xe sei zwar zunächst nur eine „Emp­feh­lung“, kön­ne aber im Fal­le einer Pati­en­ten­kla­ge ver­bind­li­chen Cha­rak­ter erlan­gen. Laut Groß­kopf muss die Kli­nik im Fal­le eines Fal­les nach­wei­sen, dass sie ihre Sorg­falts­pflicht gegen­über dem Pati­en­ten gewahrt und nach dem aktu­el­len Stand der pfle­ge­ri­schen und medi­zi­ni­schen Stand der Wis­sen­schaft und For­schung gehan­delt hat. 

„Wenn die Kli­nik bestimm­te Emp­feh­lun­gen der Leit­li­nie, die den aktu­el­len Stand der Wis­sen­schaft und For­schung reprä­sen­tiert, aus Prin­zip igno­riert, kann dies zu einer schuld­haf­ten Sorg­falts­pflicht­ver­let­zung füh­ren.“ Ande­rer­seits gel­te auch die Vor­ga­be, maxi­mal wirt­schaft­lich zu han­deln, räum­te Groß­kopf ein. „Die Medi­zin steht auch und gera­de bei der Throm­bo­se­pro­phy­la­xe im Span­nungs­feld zwi­schen dem Wirt­schaft­lich­keits­ge­bot und ihrer Sorg­falts­pflicht – ein Bogen, der nicht immer leicht zu schlie­ßen ist.“ Des­halb rät der Jurist, immer dann, wenn von den Behand­lungs­vor­ga­ben der S3-Leit­li­nie aus pati­en­ten­spe­zi­fi­schen Grün­den abge­wi­chen wird, dies ent­spre­chend zu begrün­den. Weil hier unter Ärz­ten und Kli­ni­ken noch viel Unsi­cher­heit exis­tiert, will die Exper­ten­grup­pe bes­ser über die recht­li­chen „Grau­zo­nen“ aufklären.

Bei einer Throm­bo­se bil­det sich ein Blut­ge­rinn­sel – ein soge­nann­ter Throm­bus – in einem Blut­ge­fäß (com­pu­ter­ge­nerier­te Darstellung).

1,6 Milliarden für die Behandlung des postthrombotischen Syndroms

Dar­über hin­aus will die Exper­ten­grup­pe auch auf die gesund­heits­öko­no­mi­sche Rele­vanz der „Volks­krank­heit“ Throm­bo­se auf­merk­sam machen. Rund 5% der Bevöl­ke­rung sind von einem post­throm­bo­ti­schen Syn­drom betrof­fen (dau­er­haf­ter Scha­den am tie­fen Venen­sys­tem nach einer Throm­bo­se). In der Regel sind die­se Men­schen zwei Mona­te im Jahr arbeits­un­fä­hig und wer­den acht Jah­re frü­her beren­tet, sechs bis acht Pro­zent ent­wi­ckeln ein offe­nes Bein (Ulcus cru­ris). Gesund­heits­öko­nom Prof. Wil­fried von Eiff rech­net vor, dass allein die Behand­lung der Pati­en­ten mit post­throm­bo­ti­schen Sym­ptom das Gesund­heits­sys­tem jedes Jahr 1,6 Mil­li­ar­den Euro kos­tet. „Die gesund­heits­öko­no­mi­schen Belas­tun­gen sind dra­ma­tisch und zei­gen, dass der Weg nur über eine effek­ti­ve­re Throm­bo­se­pro­phy­la­xe führt.“

Über die Thrombose

Bei einer Throm­bo­se han­delt es sich um den Ver­schluss eines Blut­ge­fä­ßes durch ein Blut­ge­rinn­sel, den so genann­ten Throm­bus. Am häu­figs­ten sind die tie­fen Bein- und Becken­ve­nen betrof­fen. Hier ist das Risi­ko groß, dass sich das Gerinn­sel los­löst und mit dem Blut­strom in die Lun­gen­ar­te­ri­en gelangt. Es kommt zur gefürch­te­ten Lun­gen­em­bo­lie, die auf­grund der plötz­li­chen Über­las­tung des Her­zens zu einem Herz­still­stand füh­ren kann. Rund 10% der Pati­en­ten ver­ster­ben inner­halb der nächs­ten drei Mona­te nach einer Lun­gen­em­bo­lie, etwa 15% der töd­li­chen Lun­gen­em­bo­lien ereig­nen sich nach Operationen.