Wundversorgung im Fokus
Durch das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (GSAV) ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G‑BA) beauftragt worden, die in der HKP-Richtlinie regulierte ambulante Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden einer Überarbeitung und Neuausrichtung zu zuführen. Die Wundversorgung stand somit wieder mal im Fokus!
Wunddokumentation – entscheidendes Instrument zur Kommunikation
In diesem Zuge wurde der Wunddokumentation ein besonderer Stellenwert zugewiesen. Hierbei statuiert § 7 Absatz 2 HKP-RL, dass zwischen den handelnden Protagonisten – den verordnenden Ärzten und den Leistungserbringern – ein lückenloser Informationstransfer sichergestellt werden muss. Damit wurde die Dokumentation im Bereich der Wundversorgung signifikant aufgewertet und stellt einen elementaren Bestandteil in der Zusammenarbeit der verschiedenen Partner dar.
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Wir wünschen Ihnen viel Spaß und reichhaltigen Informationsgewinn beim Lesen dieses Aufsatzes.