Satellitensymposium der BGW: Hauterkrankungen im Fokus
Auf dem 10. Interdisziplinären WundCongress wurden im Rahmen eines Satellitensymposiums der BGW auch das Problem von Hand- und Hauterkrankungen bei den Beschäftigten thematisiert.
„Die Wahrscheinlichkeit, dass man Probleme nicht wegbekommt, ist viel größer, wenn man nichts unternimmt“, machte Prof. Dr. Swen Malte John vom Institut für interdisziplinäre Dermatologische Prävention und Rehabilitation (iDerm) der Universität Osnabrück den Zuhörern im Konferenzsaal des Mercure-Hotels Mut. „Die meisten, die eine dermatologische Beratung bei uns absolvieren, sagen: Warum habe ich das nicht schon viel früher gemacht?“
Neben Malern und Lackierern, Bäckern und Konditoren, Raumpflegern, Friseuren oder Gärtnern gehören auch und gerade Angehörige von Gesundheits- und Pflegeberufen zur Risikogruppe, die sehr häufig von Hautkrankheiten – meist in der Form von Haut-Ekzemen – heimgesucht werden. Oft zwängen die Erkrankungen die Betroffenen sogar, den Beruf zu wechseln. „Zu einem chronischen, unheilbaren Hand-Ekzem muss es jedoch nie kommen“, verdeutlichte John in seinem „Vortrag Hautschutz 4.0 – Das können Schutzhandschuhe und Behandlungsmethoden der neuesten Generation!“
Prävention von Arbeitsunfähigkeit
Nicht nur in der Betreuung von Arbeitsunfällen, sondern auch in der Prävention von Arbeitsunfähigkeit ist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) aktiv. Begleitend zum 10. Interdisziplinären WundCongress (IWC) in den Kölner Sartory-Sälen lud sie zum Satellitensymposium „Hautschutz und sekundäre Individualprävention“ ein. Mit der BGW arbeitet John schon seit langem vertrauensvoll zusammen; an ihn können sich Betroffene wenden, denen Hand- bzw. Hauterkrankungen aufgrund ihrer Berufstätigkeit Sorgen machen. In einer teilstationären dreiwöchigen Behandlung mit anschließender Karenzphase erhalten Beschäftigte Hilfe und Tipps, ihr Leiden zu bewältigen. „Drei Viertel jener, die bei uns Rat gesucht haben, arbeiten immer noch in ihrer Tätigkeit“, verdeutlichte John.
Ein gutes Mittel seien semipermeable, also atmungsaktive, Handschuhe aus „Sympatex“-Material. Diese leiten Feuchtigkeit und Wärme ab und beugen so einem Nässe- und Hitzestau im Innern des Handschuhs vor. „Drei Viertel der Beschäftigten konnten sich laut unserer Befragung einen dauerhaften Einsatz vorstellen“, lobte John. 80,8% empfanden das Tragen als angenehm, verglichen mit 6,1%, die das über konventionelle Handschuhe sagten. Die BGW biete unkomplizierte und kostenlose Hilfe für Beschäftigte, und habe im Feedback Bestnoten bei Professionalität, Freundlichkeit und unbürokratischem Handeln erzielt.
Hilfe bei Hauterkrankungen
Hieran knüpfte Markus Taddicken, Geschäftsführer der BGW-Bezirksverwaltung Bochum, in seinem Referat „Chancen der sekundären Individualprävention – Trotz erkrankter Haut die Zukunft des Arbeitsplatzes sichern“ nahtlos an. „Nicht nur bei einem Unfall werden wir tätig, sondern auch bei Berufskrankheiten, wenn Gefahr entsteht, wieder auflebt oder sich verschlimmert“, zitierte er die entsprechende Verordnung.
Unter den versicherten sieben Millionen Beschäftigten im Gesundheitswesen in rund 680.000 Unternehmen stelle die Berufskrankheit Hauterkrankung fast 60% aller aufgenommenen Fälle, verdeutlichte er. „Gerade der präventive Gedanke ist daher wichtig.“ Niemand sollte sich scheuen, die Genossenschaft anzusprechen. „Wenn Sie beim Hautarzt Ihre berufliche Belastung ansprechen, werden Sie überwiesen. Aber auch wenn Sie vorher nicht beim Arzt waren, wird bei uns keiner abgewiesen“, versprach er. „Das heißt, ich persönlich kann sagen, ich brauche eine Beratung, wenn mir die Hände weh tun?“ so die verblüffte Frage einer Besucherin im Saal. Taddicken: „Ja, so ist es.“
Ein weiterer Service sei die Arbeitsplatzbegleitung mit geschulten Kräften, um Teilnehmern konkrete Unterstützung im Arbeitsalltag zu geben, Gelerntes umzusetzen. „Im Prinzip bräuchte man ein kleines Äffchen auf der Schulter, das einen erinnert“, scherzte Taddicken. „Diese Aufgabe leisten wir.“ Die Begleitung in den Betrieb sei seitens der Arbeitgeber regelmäßig zumutbar, da sie verhältnismäßig sei – und schließlich letztlich auch ihm selbst zugute komme.